Die Bundesländer haben zu diesem Thema eigene Programme erarbeitet.
Die steirische Landesregierung stellt Förderungen für eine „Umfassende energetische Sanierung“ und eine „Kleine Sanierung“ zur Verfügung. Gefördert werden Wohnhäuser, Wohnungen und Wohnheime. Dazu muss das Gebäude älter als 30 Jahre sein. Ein Ansuchen auf Förderung kann auch nach Abschluss der Sanierungsmaßnahmen erfolgen, wenn die Rechnungen nicht älter als ein Jahr sind. Die Förderung erfolgt in Form von Annuitätenzuschüssen zu Bankdarlehen.
Das Land Niederösterreich bietet Unterstützung bei Eigenheimsanierung oder Wohnungssanierung an. Hier darf die Sanierung erst nach Annahme der Zusicherung eines Förderungsvertrages durchgeführt werden. Hier kann bei einer thermischen Sanierung gewählt werden zwischen einem nicht rückzahlbaren Zuschuss zu einem Kredit oder einem einmaligen Zuschuss ohne Kredit.
Die Regierung von Oberösterreich macht Sanierungsförderungen für private Haushalte in einigen Fällen vom Familieneinkommen abhängig. Ausgeschüttet werden Annuitätenzuschüsse zu Bankdarlehen und einmalige, nicht rückzahlbare Zuschüsse.
Die Kärntner Landesregierung fördert die Errichtung von Anlagen zur Gewinnung von alternativer Energie. Photovoltaik-, Solar-, aber auch Holzheizungsanlagen werden unterstützt.
Das Land Tirol fördert die Sanierung von Wohnhäusern für den Eigenbedarf, die älter als zehn Jahre sind, abhängig von der Haushaltsgröße, aber nicht vom Einkommen, mit einem Annuitätenzuschuss zu einem Bausparkassendarlehen oder einem anderen Darlehen mit einer Laufzeit von mindestens 10 Jahren oder einem Einmalzuschuss.
Im Bundesland Vorarlberg kann ein einmaliger Betrag von 1.200 Euro für ein Gesamtsanierungskonzept geltend gemacht werden, wenn das Haus mindestens 20 Jahre alt ist.
Die Stadt Wien fördert die umfassende thermische Sanierung der Gebäudehülle von ganzjährig bewohnten Objekten, die älter als 20 Jahre sind und eine Wohnnutzfläche von 22 bis 150 m² besitzen. Ausgezahlt werden einmalige nichtrückzahlbare Beträge von 50 bis 150 Euro pro Quadratmeter, jedoch begrenzt auf maximal ein Drittel der Baukosten. Auch Landesdarlehen sind möglich.
Welche Förderungen für Sie in Frage kommen, erfahren Sie auch bei Ihrem Sanier mit mir-Baumeister.
Hier finden Sie einen Überblick über alle aktuellen Landesförderungen in Ihrem Bundesland: